1. Was hat sich gegenüber dem Synthesebericht entscheidend verändert?
Die Planung wird konkreter. Das Planungsteam entwickelt auf Grundlage der Synthese, diverser Vertiefungsstudien und der Vision ein städtebauliches Konzept, welches Basis für den städtebaulichen Vertrag sein wird. Neben der städtebaulichen Setzung von Baufeldern für neue Wohn- und Arbeitsbereiche sowie deren Erschliessung wird die Lage der öffentlichen Einrichtungen wie Schul- und Sportanlagen, aber auch der Grün- und Freiräume definiert. Des Weiteren ist die Tramlinienführung vom Wiesenkreisel über das Areal zum Klybeckplatz bestätigt worden.
2. Weltweit scheitern Planstädte. Wieso glauben Sie, nicht zu scheitern?
Wenn man von Planstädten spricht und von ihren Vor- und Nachteilen, meint man auf dem Reissbrett geplante Grossstädte wie Brasilia, Masdar City in der Wüste bei Abu Dhabi oder Tianjin Eco City, 150 Kilometer von Peking entfernt. Beim Klybeckareal kann davon nicht die Rede sein. Im Projekt klybeckplus nutzen die Planungspartner Rhystadt, Swiss Life und der Kanton Basel-Stadt die einmalige Chance, ein städtebauliches Gesamtkonzept auf Basis der bereits bestehenden Stadtstruktur unter Bewahren von Identität und Atmosphäre, die gerade in Neubaugebieten oftmals fehlen, zu entwerfen. Zudem wird die Bevölkerung aktiv eingebunden, um die Bedürfnisse vor Ort abzuholen und in der Planung wo sinnvoll und möglich zu integrieren. Das ist etwas anderes als eine Planstadt.
3. Wie gehen Sie bei einem solch grossen Projekt mit den immer schnelleren gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen um?
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Bebauungsstrukturen auch über viele Jahrzehnte bestand haben können. Man denke nur an die so genannten «Baumgartner Häuser», welche vor fast 150 Jahren von einem Immobilienentwickler errichtet wurden und noch heute gut in unsere städtische Lebensform passen.
Bei den aktuell ohne Zweifel beschleunigten gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen können wir jedoch nur schwer voraussagen, wie Menschen in 20-30 Jahren in einem städtischen Umfeld leben, arbeiten und wohnen wollen. Deshalb benötigen städtebauliche Planungen heute auch ein Höchstmass an Flexibilität und Offenheit für unterschiedliche Wohn- und Nutzungsformen. Gleichzeitig geben Ort und Raum, rechtliche Vorgaben sowie technische und bauliche Möglichkeiten ein Grundgerüst vor, an das man sich bei den Planungen halten und orientieren kann und muss. Vielleicht könnte man das gut als Flexibilität in einem vorzugebenden Entwicklungskorridor bezeichnen.
4. Bleiben die schönen roten Backsteingebäude an der Mauerstrasse stehen?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Es ist u.a. die Rolle des städtebaulichen Leitbilds, solche Themen zu klären und die genaue Planung festzulegen. Die Planungspartner sehen keine Tabula rasa vor. Einige Gebäude werden erhalten, um die Identität des Areals zu bewahren.
Im Rahmen der Planung des städtebaulichen Leitbildes werden aktuell Gebäude identifiziert, die Identität stiften. Für die inventarisierten Gebäude werden zurzeit Gutachten betreffend ihrem Schutzumfang erstellt. In einer nächsten Phase soll die technische Prüfung stattfinden, d.h. die Schutzfähigkeit. Bei ehemaligen Produktionsgebäuden muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob und was erhalten werden kann. Dazu gibt es eine konstruktive Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege.
5. Ist der Baugrund vorbelastet?
Die von Rhystadt und Swiss Life erworbenen Areale sind diesbezüglich gut dokumentiert und im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte als «belastet mit Überwachungsbedarf» eingetragen. Die Belastungen im Untergrund des Areals stellen auf Grund der heutigen fast flächendeckenden Versiegelung des Bodens nachweislich keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Das bestätigt auch das zuständige Amt für Umwelt und Energie. Die seit vielen Jahren periodisch stattfindenden Schadstoffkonzentrationsmessungen werden aktuell weitergeführt. Neue Messstellen werden hinzukommen. Die BASF saniert einen Schadstoff-Hotspot seit einigen Jahren und die Messwerte attestieren dem Verfahren Erfolg.
Die Eigentümerinnen sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Frage bei der Entwicklung des Areals bewusst; das Thema geniesst bei ihnen besondere Aufmerksamkeit. Sie wollen langfristig planen und investieren. Da hat Unsicherheit über Verschmutzungen im Untergrund keinen Platz. Zudem bestehen gesetzliche Vorgaben, die alle eingehalten werden. Alle Untersuchungen zeigen: Es gibt und gab auf dem Areal keine Chemiemülldeponie.
6. Wie sehen die Grundstrukturen aus? Werden alle Gebäude auf dem Areal recycelt?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Im Rahmen der Planung des städtebaulichen Leitbildes werden aktuell Gebäude identifiziert, die Identität stiften. In einer nächsten Phase soll die technische Prüfung stattfinden. . Bei ehemaligen Produktionsgebäuden muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob und was erhalten werden kann.Swiss Life hat beispielsweise ein als Initialprojekt aus der Vision abgeleitet und so das Projekt «ReUse» ins Leben gerufen.
7. klybeckplus: lebenswert für wen?
Die Vision für das Klybeckareal ist ein lebendiges, buntes und durchmischtes Stadtquartier! Dazu gehört zwingend Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche und finanzielle Möglichkeiten. Gemäss kantonalem Richtplan werden die Planungspartner mindestens ein Drittel günstigen Wohnraum schaffen.
Nachhaltig erfolgreich sein können wir nur, wenn wir einen Stadtteil mitgestalten, der lebendig, attraktiv und vielfältig ist und der den Menschen, die dort leben und arbeiten, Freude machen wird. Dazu gehören auch die soziale Durchmischung des Quartiers und die Verfügbarkeit von erschwinglichem Wohnraum.
8. Wer soll sich das leisten können?
Siehe Frage 7.
9. Sind konkret Brücken zwischen der Schweiz und Frankreich geplant?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Innerhalb der 3-Land-Planung wird zusammen mit den Nachbargemeinden diesbezüglich eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Sie wird mit der klybeckplus Arealentwicklung koordiniert, läuft aber parallel.
10. Basel braucht keinen weiteren überteuerten Wohnraum!
Siehe Frage 7.
11. Weshalb versuchen die Investoren, die Initiative für 50% gemeinnützigen Wohnraum auf den Arealen mit einer Klage vor Gericht vor der Abstimmung für ungültig zu erklären?
Wenn ein politisches Vorhaben so tiefgreifende Eingriffe vorsieht wie die Initiative, soll es detailliert geprüft werden. Wir sind der Auffassung, dass die Initiative etwas Unmögliches verlangt, Bundesrecht verletzt und deshalb ungültig ist. Das muss gerichtlich geklärt werden, weshalb wir die detaillierte Prüfung der Initiative und die entsprechende Eingabe der drei Stimmberechtigten unterstützen.
Aus Sicht der Eigentümerinnen liegt eine rechtliche Überprüfung dieser Initiative im Interesse aller. Damit beugen wir im Falle einer Annahme Schwierigkeiten oder sogar unlösbaren Konflikten bei der Umsetzung des demokratischen Willens vor.
12. Wie lange wird das Novartis Hochhaus am Rhein noch als Bürogebäude genutzt?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Es ist u.a. die Rolle des städtebaulichen Leitbilds, diese Themen zu klären und die genaue Planung festzulegen.
13. Mit wie viel Eigenkapitalrendite rechnen die Investoren?
Swiss Life investiert die Gelder ihrer Versicherten in Immobilien und legt diese langfristig und nachhaltig an. Nachhaltig erfolgreich sein können wir nur, wenn wir einen Stadtteil mitgestalten, der lebendig, attraktiv und vielfältig ist und der den Menschen, die dort leben und arbeiten, Freude machen wird. Dazu gehören auch die soziale Durchmischung des Quartiers und die Verfügbarkeit von erschwinglichem Wohnraum.
Wir sind gegenüber unseren Versicherten auch verpflichtet, für ihre Gelder eine nachhaltige Rendite erwirtschaften zu können. Für eine diesbezügliche konkrete Aussage ist es aber zur früh.
Die Rhystadt AG strebt eine nachhaltige und massvolle Rendite an. Die Entwicklung des Klybeckareals ist ein Generationenprojekt. Im Zentrum steht das Ziel, in der Stadt attraktive und zukunftsfähige Wohn- und Lebensräume für die ganze Bevölkerung zu schaffen. Auch die Eigentümerinnen haben dabei eine langfristige Sicht und investieren die ihnen anvertrauten Pensionskassengelder langfristig und sorgfältig – im Interesse der heutigen und zukünftigen Generationen.
14. Wie führen Sie die partizipative Planung? Wer bzw. welche Perspektiven werden mit einbezogen? Wie schauen Sie, dass die Perspektiven auch vielfältig sind?
Die am 21. Januar 2021 online durchgeführte Informationsveranstaltung war der Startpunkt für weitere Dialog- und Beteiligungsveranstaltungen. Im Frühjahr vor Abschluss des städtebaulichen Leitbilds werden deshalb weitere solche Veranstaltungen durchgeführt werden. Kernelemente daraus sollen mit einer breiten Bevölkerung diskutiert werden.
Der Fokus der Informations-, Dialog- und Beteiligungsveranstaltungen in der jetzigen Projektphase (Phase 2) liegt auf dem städtebaulichen Leitbild – immer mit der Vision im Blick und offen für Synergien bei der Umsetzung von Initialprojekten.
Alle an der Entwicklung des Projekts Interessierten sind herzlich eingeladen, sich einerseits ad hoc zu informieren und sich andererseits bei den geplanten Beteiligungsveranstaltungen mit ihren Interessen einzubringen. Das Ziel ist, die Basler Bevölkerung in ihrer Vielfalt und Diversität abzubilden.
15. Wie wird das heikle Thema der Aufwertung bzw. Verdrängung aus Klybeck/Kleinhüningen angegangen? Gibt es dazu prophylaktische Massnahmen?
Aufwertung bedeutet nicht Verdrängung. Im Gegenteil. Es ist das erklärte Ziel der Planungspartner, etappenweise ein lebendiges, vielfältiges, durchmischtes und vernetztes Stadtquartier entstehen zu lassen, das für bis zu 10’000 Menschen Wohnraum und ca. 6'000 Arbeitsplätze bietet, ergänzt mit öffentlichen Grün- und Freiräumen, öffentlichen Einrichtungen und mit den nötigen Verkehrsverbindungen sowie ergänzenden Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs. Lebensqualität entsteht durch unterschiedliche Nutzungen und ein verdichtetes Wohnraumangebot für verschiedene Ansprüche und finanzielle Möglichkeiten.
Kantonale Vorgaben, wie z.B., dass gemäss kantonalem Richtplan auch auf dem Klybeckareal mindestens ein Drittel günstiger Wohnraum geschaffen werden muss, können wie «prophylaktische» Massnahmen gelten.
16. Weshalb hat die Stadt das Gebiet nicht gekauft?
Der Kanton hat für einen Teilbereich des Areals, welcher die BASF verkaufen wollte, eine Kaufofferte eingereicht. Ausschlaggebend war, dass auf dem Teilbereich relativ zeitnah eine Überbauung realisierbar gewesen wäre. Der Zuschlag für das ganze Areal ist aber an einen anderen Interessenten gegangen.
Eine Gesamtbetrachtung unter Abwägung der Chancen und Risiken war ausschlaggebend dafür, dass der Kanton von einem Kaufangebot für das ganze Areal Abstand genommen hat. Der Kauf des ganzen Areals hätte die finanziellen Kapazitäten des Kantons zudem überstiegen.
Der Kanton muss nicht zwingend Landeigentümer sein, um seine Interessen in die Quartierentwicklung wirkungsvoll einzubringen. Der Grundeigentümer ist durch eine Planungsvereinbarung verpflichtet, zusammen mit dem Kanton das Areal zu einem lebendigen und attraktiven neuen Stadtteil für Wohnen und Arbeiten zu transformieren. Zudem werden die Ziele zukünftig in einem städtebaulichen Vertrag und in für die Transformation notwendigen Bebauungsplänen klar formuliert. Die Mitsprache von Regierungsrat, Grossem Rat und Bevölkerung auf dem Klybeckareal ist gewährleistet. Dessen ist sich die neue Käuferschaft bewusst.
17. Wie wird sichergestellt, dass das neue Quartier nicht ebenso tot, steril und austauschbar, wie die Bebauung im Erlenmatt-Quartier endet?
Die Voraussetzungen auf dem Klybeckareal, wo Bestehendes und Neues zusammenkommen werden, unterscheiden sich wesentlich von der Erlenmatt, die als völlig neues Quartier entwickelt worden ist.
18. Werden Wohngenossenschaften priorisiert? Wie können wir als Einwohner deren Priorität sicherstellen?
Wohngenossenschaften werden nicht per se priorisiert, können aber gleichwohl zum Zuge kommen. Günstiger Wohnraum wird nicht ausschliesslich von genossenschaftlichen Bauträgern angeboten. Gemäss kantonalem Richtplan muss aber mindestens ein Drittel günstiger Wohnraum geschaffen werden, woran sich die Grundeigentümerinnen selbstverständlich orientieren werden.
19. Wer ist verantwortlich für die Altlasten? Wie hoch ist der zu erwartende Kostenaufwand z.B. für die Bodensanierung?
Die von Rhystadt und Swiss Life erworbenen Areale sind diesbezüglich gut dokumentiert und im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte als «belastet mit Überwachungsbedarf» eingetragen. Die Belastungen im Untergrund des Areals stellen auf Grund der heutigen fast flächendeckenden Versiegelung des Bodens nachweislich keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Das bestätigt auch das zuständige Amt für Umwelt und Energie. Die seit vielen Jahren periodisch stattfindenden Schadstoffkonzentrationsmessungen werden aktuell weitergeführt. Neue Messstellen werden hinzukommen.
Die Eigentümerinnen sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Frage bei der Entwicklung des Areals bewusst und lassen ihr besondere Aufmerksamkeit zukommen. Zudem bestehen gesetzliche Vorgaben, die wir einhalten werden. Bei der Akquisition haben beide Eigentümerinnen entsprechende Rückstellungen gemacht.
20. Zum Thema Begrünung und öffentlichen Raum – wie stellen Sie sich das vor?
Die Frage nach der Begrünung kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Es ist u.a. die Rolle des städtebaulichen Leitbilds, diese Themen zu klären und die genaue Planung festzulegen.
Wesentliche Elemente sind sicher die Klybeckmatte und die Verbindung zur Wiese. Auch auf der Esplanade sollen vielfältige Grün- und Freiräume angeboten werden. Zudem wird der Horburgpark ein verbindendes Element zum Matthäusquartier bleiben.
Betreffend die Typologie und die Funktionen der Grünflächen, sind wir auf die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen gespannt. Die Antwort auf diese Frage sollten wir gemeinsam mit der Bevölkerung finden!
21. Weshalb soll das Areal ein Magnet für die ganze Stadt werden und nicht vor allem für das Klybeck/Kleinhüningen und das Matthäusquartier, die alle sehr dicht bewohnt sind?
Klybeckplus wird aussehen wie ein Teil von Basel, einfach ein bisschen cooler, moderner, auf die Bedürfnisse der Gegenwart und der Zukunft ausgerichtet. Dank der Öffnung des Klybeck-Areals wird das übrige Klybeck Quartier und Kleinhüningen besser mit den anderen Quartieren vernetzt. Dicht zu planen ist anspruchsvoll: Für die Planung und Realisierung des neuen Quartiers nutzen wir zeitgemässes Know-how und führen z.B. im Rahmen der Planungen zum städtebaulichen Leitbild Windsimulationen durch. Diese zeigen auf, wie die Überhitzung im Quartier behandelt wird. Mit anderen Worten: Lebensqualität ist ein zentrales Thema.
22. Vor dem Hintergrund von Pariser Abkommen und Klimawandel: Wäre es aus Umwelt- und Klimasicht nicht sinnvoll, das Areal in einen grossen Stadtpark zu transformieren?
Das wäre gar nicht sinnvoll. Gerade vor den angesprochenen Hintergründen des Pariser Abkommens sollten alle Gelegenheiten genutzt werden, die Zersiedelung der Landschaftsflächen zu vermeiden oder gar zu reduzieren und im Umkehrschluss die bereits vorhandenen städtischen Strukturen zu verdichten und klimaeffizient und umweltschonend neu zu gestalten.
Ein Ziel von klybeckplus ist es ja gerade, dass das Areal auch in Zukunft ein «Ort des Experimentierens» sein soll, insbesondere dort, wo Wirtschaft und Gesellschaft vor noch nie dagewesenen Herausforderungen stehen, wo im wahrsten Sinne des Wortes neue Wege beschritten werden müssen. Das gilt in besonderer Weise bei den Themen Klima, Bebauung und Energie, Mobilität und Freiraum. Klybeckplus denkt in lokalen Kreisläufen und nachhaltigen Bau- und Wirtschaftsansätzen. Ganz konkret ist dies mit Blick auf die ökologischen Herausforderungen im Bereich des urbanen Klimaschutzes oder des Wärmeinsel-Effekts der Fall. Im klybeckplus sollen Experimente zur Verbesserung des urbanen Ressourcenmanagements und zum Umgang mit Hitze gefördert werden.
23. Wie stellt man sich die sozialräumliche an die umgebenden Quartiere vor (nicht Raum, sondern sozial)? Welche Instrumente, Strategien will man da verfolgen?
Mittels Initialnutzungen soll die Bevölkerung aktiv an der Entwicklung des neuen Stadtteils teilhaben. In der gemeinsam erarbeiteten Vision werden dafür konkrete Massnahmen wie z.B. «der Klybeckplatz erwacht» genannt, die kurz-, mittel- und langfristig realisiert werden sollen. Auch die schon laufenden Zwischennutzungen z.B. das Humbug haben Teile des Areals geöffnet und ermöglichen, dass sich insbesondere quartierdienliche Nutzungen etablieren können. Die Bevölkerung fängt an, sich mit dem neuen Stadtteil zu identifizieren.
24. Gibt es konkrete Pläne für Abriss und Neubau, z. B. bei der jetzigen Zwischennutzung?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Die Planungspartner sehen keine Tabula rasa vor. Einige Gebäude werden erhalten, auch um die Identität des Areals zu bewahren.
Im Rahmen der Planung des städtebaulichen Leitbildes werden aktuell Gebäude identifiziert, die Identität stiften. In einer nächsten Phase soll die technische Prüfung stattfinden, d.h. die Schutzfähigkeit. Bei ehemaligen Produktionsgebäuden muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob und was erhalten werden kann.
25. Warum arbeitet Herr Fürst, der ja mit seinem Namen hinter dem Projekt stehen wollte, nicht mehr für Rhystadt?
Der Schritt erfolgte aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen in der Führung und der internen Zusammenarbeit.
26. Warum werden bereits Gebäude abgerissen?
Es gibt Gebäude, die mit ihren technischen Einrichtungen einen sehr spezifischen Zweck erfüllten und in dieser Form weder weiter oder wieder verwendet werden können. Die Gebäude können in dieser ruhigen Phase problemlos zurückgebaut und alle Bau- und Einrichtungsteile sauber getrennt entsorgt werden. Nach Möglichkeit werden Materialien wiederverwendet. So hat Swiss Life im Rahmen des Initialprojekts «ReUse» z.B. aus alten Tanks Pflanzkübel zur Arealbegrünung gebaut.
27. Bekommen die drei Personen, die Einspruch gegen die «Initiative Basel baut Zukunft» erhoben haben, Geld oder ihre Parteien oder andere Zuwendungen?
Die Rhystadt AG, wie auch Swiss Life unterstützen die Beschwerdeführenden in ihrem Anliegen. Dies beinhaltet auch die Übernahme der direkten Kosten für das Verfahren.
28. Wie überprüft der Kanton seine Prioritäten, bspw. Wohnen (für preisgünstigen Wohnraum s. aktuelle GRB Rahmenausgabenbewilligung) versus Wirtschaftsflächen und passt die Prioritäten an?
Grundsätzlich ist im kantonalen Richtplan behördenverbindlich festgeschrieben, dass auf den Transformationsarealen ein ausgeglichenes Verhältnis von Wohn- und Arbeitsflächen geschaffen werden soll. Zusätzlich gibt der Regierungsrat vor, dass gesamthaft ein Drittel preisgünstiger Wohnraum entstehen muss. Innerhalb dieser gesetzten Rahmenbedingungen wird pro Areal abgewogen, welches spezifische Verhältnis entsprechend der aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Zielsetzungen der Planungspartner angestrebt wird. Konkret fordert der Regierungsrat bei der Arealentwicklung klybeckplus z.B. eine Flächenreserve von 50'000 m2 für kantonale Wirtschaftsflächen. Von den Fachstellen wird fortlaufend überprüft, ob sich die Zielsetzungen mit den Bedürfnissen decken und passen diese bei Bedarf an. Die Regierung wird entsprechen eingebunden.
29. Welches Interesse haben private Investoren wie Swiss Life an Stadtentwicklung wenn nicht die Stadtaufwertung? Und was bedeutet das für den ärmeren Teil der Basler Bevölkerung?
Swiss Life investiert die Gelder ihrer Versicherten in Immobilien und legt diese langfristig und nachhaltig an. Nachhaltig erfolgreich sein können wir nur, wenn wir einen Stadtteil mitgestalten, der lebendig, attraktiv und vielfältig ist und der den Menschen, die dort leben und arbeiten, Freude machen wird. Dazu gehören auch die soziale Durchmischung des Quartiers und die Verfügbarkeit von erschwinglichem Wohnraum.
Die Rhystadt AG strebt eine nachhaltige und massvolle Rendite an. Die Entwicklung des Klybeckareals ist ein Generationenprojekt. Im Zentrum steht das Ziel, in der Stadt attraktive und zukunftsfähige Wohn- und Lebensräume für die ganze Bevölkerung zu schaffen. Auch die Eigentümerinnen haben dabei eine langfristige Sicht und investieren die ihnen anvertrauten Pensionskassengelder langfristig und sorgfältig – im Interesse der heutigen und zukünftigen Generationen.
30. Gibt es Informationen zu Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterstellt werden? Ist klar, welche Gebäude stehen bleiben?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht vollständig beantwortet werden. Die Planungspartner sehen keine Tabula rasa vor. Es wird einige Gebäude geben, die erhalten werden, auch um die Identität des Areals zu erhalten.
Siehe Frage 4.
31. Welchen Beitrag soll die Arealentwicklung klybeckplus für das bestehende Quartier Klybeck/Kleinhüningen leisten können – beispielsweise zum Mangel an Grünräumen (öffentlich nutzbar)?
Siehe Frage 20.
Hier ist sicherlich die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu nennen. Das Tramnetz wird ausgebaut, zu einem späteren Zeitpunkt ist sogar eine S-Bahn Haltestelle geplant.
32. Zum Thema Veloförderung – was stellen Sie sich vor?
Der Langsamverkehr soll auf jeden Fall gefördert werden. Im städtebaulichen Leitbild werden die Wege und Achsen so gelegt, dass attraktive und sichere Verbindungen entstehen. Alles Weitere wird in den konkreten Planungen ausgearbeitet.
Das Areal liegt an verschiedenen Stellen bereits heute am sehr gut ausgebauten Velowegnetz der Stadt Basel.
33. Ich hoffe, Sie vergessen die Öffnung Richtung Rosentalquartier nicht! Bitte die Einplanung von Jugendzentrum/Trendsporthalle nicht vergessen – diese kam in der Erlenmatt nie zustande
Das werden wir nicht vergessen, da der neue Stadtteil den Anschluss zu allen umgebenden Räumen suchen wird. Die Jugendkultur wird – wie bisher mit gewissen Zwischennutzungen – auch später ihren Platz finden; dafür werden wir Möglichkeiten schaffen. Zur Trendsporthalle können wir anführen, was der Regierungsrat kürzlich bekannt gegeben hat: Diese wird im Hafen eine definitive Heimat finden.
34. Wie lässt sich ein so grosses Projekt mit dem Netto Null Ziel 2050 des Bundesrates vereinbaren?
Nachhaltigkeit und insbesondere das Thema Klimaschutz spielen bei der Entwicklung des Klybeckareals eine wichtige Rolle, und zwar auf allen planerischen, baulichen und wirtschaftlichen Ebenen.
35. Wird das Thema zirkuläre Bauweise berücksichtigt?
Die Fragestellung der zirkulären Bauweise findet in der weiteren Planung grosse Beachtung und ist schon in der Vision «klybeckplus – ein Mehrwert für Basel» angedacht. Aktuell laufen diverse Untersuchungen, inwiefern das Abbruchmaterial der Bestandsbauten nachhaltig für die Erstellung der Neubauten wiederverwendet werden kann.
36. «Klybeckplus = die Vorzeige-Arealentwicklung steht von der Strategie bis zum Leben dort für Klimaneutralität». Wäre das nicht eine Vision und wenn ja, wie?
Der Klimaaspekt wird bereits in der Vision berücksichtigt: «klybeckplus soll auch in Zukunft ein Ort des Experimentierens sein, insbesondere dort, wo Wirtschaft und Gesellschaft vor noch nie dagewesenen Herausforderungen stehen, wo im wahrsten Sinne des Wortes neue Wege beschritten werden müssen. Dies ist mit Blick auf die ökologischen Herausforderungen im Bereich des urbanen Klimaschutzes oder des Wärmeinsel-Effekts in Basel der Fall. Im klybeckplus könnten Experimente zur Verbesserung des urbanen Ressourcenmanagements und zum Umgang mit Hitze gefördert werden.» Das städtebauliche Leitbild wird diesen Gedanken selbstverständlich aufnehmen.
37. Wie sieht es aus mit dem Umgang mit möglichen Altlasten?
Siehe Frage 5.
38. Wären die Zwischennutzungen nicht die besseren Nutzungen als die geplanten?
Wir möchten die verschiedenen Nutzungen nicht gegeneinander ausspielen, sondern sie als gute Ergänzungen zueinander betrachten. Eine erfolgreiche Zwischennutzung kann zu einer definitiven Einrichtung werden, wenn das für alle von Vorteil ist. Wir sind stolz darauf, dass die jetzigen Zwischennutzungen als attraktiv beurteilt werden.
39. Wieso darf das Humbug nicht bleiben?
Wenn wir das Humbug als Inbegriff für nicht kommerzielle Jugendkultur verstehen, kann es bleiben. Ob es das Humbug sein wird oder ein anderer Betreiber, können wir zurzeit aber noch nicht sagen.
40. Wieviel Platz wird sozialen Genossenschaften eingeräumt? Soll es zu einer Durchmischung kommen, ist auch günstiger Wohnraum nötig. Ich bitte die Grundeigentümer*innen, Stellung dazu zu nehmen.
Die Vision für das Klybeckareal ist ein lebendiges, buntes und durchmischtes Stadtquartier! Dazu gehört zwingend Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche und finanzielle Möglichkeiten. Gemäss kantonalem Richtplan werden die Planungspartner mindestens ein Drittel günstigen Wohnraum schaffen.
Nachhaltig erfolgreich sein können wir nur, wenn wir einen Stadtteil mitgestalten, der lebendig, attraktiv und vielfältig ist und der den Menschen, die dort leben und arbeiten, Freude machen wird. Dazu gehören auch die soziale Durchmischung des Quartiers und die Verfügbarkeit von erschwinglichem Wohnraum.
41. Wann werden die zukünftigen Grünräume definiert? Gibt es dazu nochmals eine Mitsprache der Bevölkerung? Wie sieht das Grünkonzept für die Wohnzonen aus, wie für die Gewerbezonen?
Grün- und Freiräume gehören elementar zu den Vorstellungen der Planungspartner von einem städtischen Quartier und ist ein sehr zentrales Thema. Man plant heute Stadt anders als früher. Die wesentliche Rolle der Grün- und Freiräume ist grundsätzlich anerkannt und wird entsprechend berücksichtigt. Die Stadtgärtnerei ist ins Verfahren einbezogen. Die Planungspartner wollen, dass viele Frei- und Grünflächen in hoher Qualität geplant werden. Wesentliche Elemente sind hier u.a. die Klybeckmatte und die Verbindung zur Wiese, aber auch die geplante Esplanade und das begrünte Rheinufer.
Die proaktive Beteiligung ist in der Planungsvereinbarung festgeschrieben und wird von den Planungspartnern sehr ernst genommen und weitergeführt. In der Planungsphase 1 fanden drei Beteiligungsveranstaltungen, mehrere Führungen und eine Informationsveranstaltung statt. Jede und jeder Interessierte konnte daran teilnehmen. Die Erkenntnisse aus den Beteiligungsveranstaltungen der ersten Phase fliessen in die aktuellen Planungen ein und werden weiter berücksichtigt.
Gleich zu Beginn der Planungsphase 2 waren Experten und lokale Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichsten Bereichen in die Entwicklung der Vision eingebunden.
Die Bevölkerung wird auch im Fortgang der Planungsphase 2 eingebunden. Vor Abschluss der Leitbildentwicklung sind öffentliche Massnahmen vorgesehen. Die Beteiligung bringt wertvolle Grundlagen, Ideen und Entscheidungshilfen.
Betreffend die Typologie und die Funktionen der Grün- und Freiflächen, sind wir auf die kommenden Beteiligungsveranstaltungen gespannt. Die Antwort auf diese Frage sollten wir gemeinsam mit der Bevölkerung finden!
42. Wie wird die ansässige Bevölkerung des Klybeck einbezogen? Dabei ist vor allem die Bevölkerung mit Migrationsgeschichte gemeint, die weniger oder kaum Zugänge zur Stadtentwicklung hat.
Die proaktive Beteiligung ist in der Planungsvereinbarung festgeschrieben und wird von den Planungspartnern sehr ernst genommen und weitergeführt. In der Planungsphase 1 fanden drei Beteiligungsveranstaltungen, mehrere Führungen und eine Informationsveranstaltung statt. Jede und jeder Interessierte konnte daran teilnehmen. Die Erkenntnisse der Beteiligungsveranstaltungen der ersten Phase fliessen in die aktuellen Planungen ein und werden weiter berücksichtigt.
Gleich zu Beginn der Planungsphase 2 waren Experten und lokale Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichsten Bereichen in die Entwicklung der Vision eingebunden.
Die Bevölkerung wird auch im Fortgang der Planungsphase 2 eingebunden. Vor Abschluss der Leitbildentwicklung sind öffentliche Massnahmen vorgesehen. Die Beteiligung bringt wertvolle Grundlagen, Ideen und Entscheidungshilfen.
Die am 21. Januar 2021 online durchgeführte Informationsveranstaltung war der Startpunkt für weitere Dialog- und Beteiligungsveranstaltungen. Im Frühjahr vor Abschluss des städtebaulichen Leitbilds werden deshalb weitere solche Veranstaltungen durchgeführt werden. Kernelemente daraus sollen mit einer breiten Bevölkerung diskutiert werden.
Der Fokus der Informations-, Dialog- und Beteiligungsveranstaltungen in der jetzigen Projektphase (Phase 2) liegt auf dem städtebaulichen Leitbild – immer mit der Vision im Blick und offen für Synergien bei der Umsetzung von Initialprojekten.
Alle, die sich für die Entwicklung des Projekts interessieren, sind herzlich eingeladen, sich einerseits ad hoc zu informieren – beispielsweise unter www.klybeckplus.ch - sowie sich andererseits bei den geplanten Beteiligungsveranstaltungen mit ihren Interessen einzubringen. Das Ziel ist, die Basler Bevölkerung in ihrer Vielfalt und Diversität abzubilden.
43. Verschiedene Akteure wie Wohngenossenschaften und Handwerksbetriebe sowie Kulturschaffende haben sich in der Mitwirkung sehr engagiert und hoffen, dass entsprechende Räume zur Verfügung stehen. Durch die privaten Eigentümer scheint dies in Frage gestellt. Wie kann die Berücksichtigung dieser Bedürfnisse garantiert werden?
Es wird sicherlich viele und vielfältige Möglichkeiten geben. Das Klybeckareal soll ein Quartier für die gesamte Bevölkerung sein. Es ist deshalb zu früh, um über Exklusivitäten einzelner Nutzer zu diskutieren. Wir freuen uns über Engagement unabhängig von persönlichen Interessen.
44. Das Ciba-Areal war allen in den Quartieren bekannt. Ciba war für die meisten Arbeitgeber. Wird das Ökosystem «Wohnen und Arbeiten» strategisch gesucht?
Die im August 2020 vorgestellte Vision «klybeckplus – ein Mehrwert für Basel» stellt genau ein solches Ökosystem vor. Etappenweise soll auf dem ehemaligen Industrieareal ein lebendiges, vielfältiges, durchmischtes und vernetztes Stadtquartier entstehen, das für bis zu 10’000 Menschen Wohnraum und ca. 6'000 Arbeitsplätze bietet, ergänzt mit öffentlichen Grün- und Freiräumen, öffentlichen Einrichtungen und mit den nötigen Verkehrsverbindungen sowie ergänzenden Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs. Lebensqualität entsteht durch unterschiedliche Nutzungen (Wohnen und Arbeiten) und ein verdichtetes Wohnraumangebot für verschiedene Ansprüche und Möglichkeiten.
45. Kann das Atelierhaus neben dem Humbug als Genossenschaft langfristig weitermachen? Sie haben schon die Verdrängung von Kunstschaffenden von der Kaserne an den Stadtrand mitgemacht.
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Eines lässt sich festhalten: Das Haus wurde mit einem zeitlich befristeten Mietvertrag an eine Betreibergesellschaft für Zwischennutzungen bis 2023 vermietet. Das Gebäude kann in der heutigen Form nicht weiter genutzt werden, da es den aktuellen Gesetzesnormen nicht mehr entspricht.
46. Ist bald eine Nutzung des Grünraumes beim Wiesenkreisel (mit dem Bahngeleise) denkbar? Eine Nutzung als Grünraum, als Teil eines zukünftigen Grünraumes?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Es ist u.a. die Rolle des städtebaulichen Leitbilds, solche Themen zu klären und die genaue Planung festzulegen.
Der Grünraum entlang der Wiese und damit auch der Zugang zur Wiese ist Teil der Planung. Dieser Bereich ist auch im kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte aufgenommen und muss erhalten bleiben resp. ersetzt werden, welches einen sensiblen Umgang in der Planung erfordert. Im Bereich des Wiesekreisels soll zukünftig das Tram auf das Areal geführt werden.
Siehe auch Frage 20.
47. Komplex – Zukunftsfähigkeit – Prozesshaft. Sind diese von den Planungspartnern formulierten Herausforderungen mit einem eher statischen Städtebaulichen Leitbild zu bewältigen?
Der Entwurf des städtebaulichen Leitbilds ist in Erarbeitung. Das Leitbild dient den Planungspartnern als Basis für die Durchführung späterer Varianzverfahren (Studienaufträge, Architekturwettbewerbe etc.), für die planungsrechtliche Sicherung und als Leitschnur für Bau- und Infrastrukturprojekte. Es zeigt Flächenanteile, Situierungen und mögliche Volumen, die funktionale Verteilung und das mögliche Zusammenspiel von Städtebau, Freiraum, Mobilität und Nutzungen und den Umgang mit Bestandbauten. Das Leitbild zeigt die wesentlichen Elemente, die das Quartier raumplanerisch prägen. Zum Beispiel Schulstandort, Tramlinie, Verortung und Dimensionierung der öffentlichen Grün- und Freiräume, mögliche Strassenführungen etc. Architektur und Städtebau wird im Rahmen der Zonenänderung und der Bebauungsplanverfahren passieren. Diese Planungsverfahren finden in der kommenden Phase 3 statt. Ein Leitbild zeigt noch keine konkreten Projekte.
Zu antizipieren, wie wir in 20 bis30 Jahren leben, arbeiten und wohnen werden, ist eine grosse Herausforderung. Nicht nur für die Planungen im Klybeckareal. Hier ist die nötige Flexibilität in einem vorgegebenen Rahmen eine wichtige Komponente.
48. Wie viele Hochhäuser sind geplant? Wie sieht es mit dem Schattenwurf auf den Horburgpark aus?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Es ist u.a. die Rolle des städtebaulichen Leitbilds, solche Themen zu klären und die genaue Planung festzulegen.
Auch bei der Beantwortung dieser Frage orientieren sich die Planungspartner an der Syntheseplanung, die Hochhäuser an zentralen Standorten vorgesehen hat. Hochhäuser gehören sicher zum Repertoire der heutigen Stadtplanung. Baurechtlich gesehen ist ein Haus ab 30 Metern Höhe ein Hochhaus. Das sind rund acht Stockwerke.
49. Es wird gesagt Entwicklung sei prozesshaft, aber die Modelle sind doch klassische «Blöckli» und eher statisch geplant. Wo hat es Platz für Innovation, Freiraum und Generation 2050?
Siehe Frage 47.
50. Wird der «SBB-Riegel» (Hafenbahn bis zur Dreirosenbrücke) erhalten bleiben?
Die Hafenbahn ist eine zentrale Infrastruktur des Hafens, da zwei Drittel der Güter vom Schiff auf die Bahn verladen werden. Daher braucht der Hafen den Bahnanschluss auch in Zukunft. Mit der Hafenentwicklung, d.h. dem Bau des Hafenbeckens 3, und dem Rückzug des Hafens weg vom Rheinufer soll die Hafenbahn jedoch zugunsten der Stadtentwicklung angepasst werden. Das Parlament hat 2020 dafür einen Planungskredit bewilligt mit dem Ziel, den Hafenbahnhof südlich der Wiese aufzuheben und zu verlagern. In einer ersten Etappe soll der Hafenbahnhof soweit möglich bis 2025 in der Fläche reduziert werden. Auf Basis der beauftragten Planung wird die Regierung dem Parlament bis voraussichtlich 2024 einen Baukredit vorlegen, um die vollständige Verlagerung bis 2030 zu realisieren. Schnittstellen zur Arealentwicklung klybeckplus werden im Planungsprozess entsprechend berücksichtigt
51. Warum verbaut man südlich der Klybeckmatte mit einem Block die Möglichkeit, dass die Kaltluft über die Wiese (Wiesengriener) ins Klybeck geleitet würde?
Genaue Positionen, Volumina oder Formen der Gebäude sind noch nicht definitiv. Klimatische Einflüsse und die Frage, wie denen begegnet werden kann, sind dann auch mitentscheidend dafür, wie und wo die Gebäude definitiv platziert werden sollen. Aktuell prüfen wir das vorliegende Konzept durch Fachspezialisten in Klimafragen in Form eines «Stresstests» Klima.
52. MhM «Migranten helfen Migranten» ist seit 2016 im Projekt dabei. Wie sieht die Situation für uns aus? Gäbe es andere Möglichkeiten zur Verfügung?
Das Projekt ist momentan in einer Liegenschaft von Swiss Life untergebracht (im Gebäude neben dem Humbug). Wir diskutieren mit unseren Mietern und Nachbarn in Form einer konkreten Partizipation über eine mögliche Weiterführung der bestehenden Nutzung auf dem Areal.
53. Wären z. B. «Fassadenbegrünungen» o. Ä. ein Thema?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden.
Nachhaltigkeit ist ein grosses und wichtiges Thema bei der Entwicklung des Klybeckareals. Darin enthalten sind neu auch Baukonstruktionsformen oder Baumaterialien.
54. Welche und wo sind Schulen geplant?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden. Es ist u.a. die Rolle des städtebaulichen Leitbilds, solche Themen zu klären und die genaue Planung festzulegen.
Auf dem Klybeckareal werden dereinst etwa 10’000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, weshalb es dort selbstverständlich auch Schulen bzw. einen Schulcampus an zentraler und leicht zugänglicher Lage brauchen wird.
55. Ab wann können Star-ups günstigen Gewerberaum beziehen?
Dies ist aktuell bei Zwischennutzungen möglich. Unter dem Begriff Zwischennutzung werden alle gewerblichen Nutzungen auf dem Areal bezeichnet, die entweder noch bzw. schon bestehen oder für einen definierten Zeitraum neu vergeben werden, bis es zu einer endgültigen Nutzung im Rahmen der Arealentwicklung kommt. Das sind im Wesentlichen kommerzielle Vermietungen von Flächen, Gebäuden oder Räumen. Die Grundeigentümerinnen Rhystadt AG und Swiss Life bieten für Interessierte neue Zwischennutzungsmöglichkeiten an: www.klybeck-zwischennutzung.ch; www.klybeck-vermietung.ch
Die Grundeigentümerinnen sind auch an langfristigen Lösungen für aktuelle Zwischennutzungen interessiert. Auch bereits etablierte Institutionen im Kultur- und Freizeitbereich können u.U. fortgeführt werden. Erste Prüfungen und Diskussionen dazu laufen bereits.
Bei Initialprojekten sollen die dafür in Frage kommenden Flächen, Gebäude oder Räume nicht gewinnbringend vermietet und zwischengenutzt werden, sondern es geht vor allem darum, die Vision greifbar zu machen und Impulse für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers zu setzen. Die Projekte sollen die Stossrichtungen der Vision «Mehr Mut zu grossem Denken; mehr Experimentierfreude; Produktionsstätten für die Zukunft und mehr soziale Innovation» erlebbar aufnehmen. Gleichzeitig können Experimentierflächen und Experimentierorte für ganz unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten geschaffen und gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren entwickelt werden. Rhystadt AG und Swiss Life analysieren zurzeit, wo solche Initialprojekte angesiedelt werden können. Die Ideen reichen von Flächen für Freizeitaktivitäten bis hin zu Gemeinschafts- und Kommunikationsräumen, die derzeit geprüft werden, auch hinsichtlich der notwendigen Arbeiten und Bewilligungen. Die Planungspartner gehen davon aus, dass man im Frühjahr 2021 schon Konkretes vorliegen hat.
Swiss Life ist beispielsweise daran, den besten Projektvorschlag für die Wiederbelebung des Kiosks zu küren. Das wird spannend, denn wir haben frische Ideen erhalten. Die Eröffnung könnte schon im Frühsommer erfolgen. Wenn man vom Kiosk aus über die Mauerstrasse geht, kommt man zur sogenannten Porte 31. Die unmittelbar dahinter liegenden Gebäude möchten wir zu einem Co-Working-Space ausbauen. Damit schaffen wir Arbeitsflächen – und der Kiosk bekommt Kundschaft.
56. Am ganzen Rheinufer herrscht im Sommer «Dichtestress». Weshalb wird so nah ans Rheinufer gebaut, anstatt ein «Rheinköpfli» für die Bevölkerung zu ermöglichen?
Die heutige Silhouette soll im Grundsatz als städtebauliches Erkennungsmerkmal erhalten bleiben. Auf dem Areal sollen attraktive Grün- und Freiräume geschaffen werden, ergänzend zu den Rheinuferbereichen.
57. Wie sieht es mit dem MIV im gesamten Planungsgebiet aus? Zum Beispiel zwischen der Klybeckstrasse und dem Rhein? Sind dezentrale Parkierungsanlagen eine Option?
Eine optimale Anbindung an den ÖV wird durch das bereits bestehende und durch das zu planende Bus- und Tramnetz gewährleistet. Abhängig von den übergeordneten kantonalen Planungen wird auch eine mögliche S-Bahn- Haltestelle diskutiert. Eine Realisierung wäre hier allerdings erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich. Auch sind in der jetzigen Planung dezentrale Parkierungsmöglichkeiten vorgesehen..
58. Ich höre von Plätzen, Grünraum und sehe nur Bilder von ideenlosen Hochhäusern. Die originale Stadt duckt sich davor. Warum dient nicht Hirzbrunnen oder Freidorf Muttenz als Vorbild?
Wenn man einen knappen Raum in effizienter und sinnvoller Weise baulich verdichten will, braucht es Hochhäuser. Schon in der Syntheseplanung sind Hochhäuser an zentralen Standorten vorgesehen. Baurechtlich gesehen ist ein Haus ab 30 Meter Höhe ein Hochhaus. Das sind rund acht Stockwerke. Neben der Bebauung mit Hochhäusern wird es aber sicher auch vielfältige andere Bauformen geben. Auf ersten Visualisierungen fallen dabei Hochhäuser eher in den Blick.
Im Klybeckareal gehören jedoch Grün- und Freiräume elementar zu den Vorstellungen der Planungspartner von einem städtischen Quartier. Das ist ein zentrales Thema bei den Planungen. Die Stadtgärtnerei ist ins Verfahren einbezogen. Die Planungspartner wollen, dass viele Frei- und Grünflächen in hoher Qualität geplant werden. Wesentliche Elemente sind hier u.a. die Klybeckmatte und die Anbindung der Wiese über die Klybeckpromenade, aber auch die geplante Esplanade und das begrünte Rheinufer.
Das innerstädtische Klybeckareal kann man nicht mit den beiden erwähnten Stadt- bzw. Dorfteilen vergleichen. Das am Stadtrand gelegene Wohnviertel Hirzbrunnen gilt als städtisches Naherholungsgebiet und verfügt über den grössten Grünflächenanteil aller Kleinbasler Stadtquartiere. Die Freiflächen bestehen zur Hauptsache aus einem Grüngürtel mit dem Bäumlihofareal, zum anderen aus den «Langen Erlen». Dieses Stadtquartier hat mit seinen ab den 50er Jahren gebauten ein- oder zweistöckigen Reihenhäusern eine völlig andere Bebauungsgeschichte als das Klybeckareal. Das gilt auch für die zwischen 1919 und 1921 errichtete Wohnsiedlung Freidorf bei der Gemeinde Muttenz. Diese «Gartenstadt» wurde ohne jede Notwendigkeit zur Verdichtung ausserhalb des Stadtgebietes auf der grünen Wiese errichtet. Der Planer, Hannes Meyer, bezeichnete sein Werk «als ein Gebilde halb Kloster und Anstalt, halb Gartenstadt und Juradorf».
59. Wo ist der Bezug des städtebaulichen Leitbildes zu übergeordneten Zielsetzungen und Strategien??
Unter einem «städtebaulichen Leitbild» versteht man einen Gesamtplan für die Bebauung und die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten in einem definierten und abgegrenzten Stadtgebiet. Ein solches Leitbild ist wie ein Gesamtgerüst und dient als planerischer Orientierungsrahmen und Perspektive, der dann in weiteren Planungen konkretisiert wird. Das Leitbild ist auch die Basis für den städtebaulichen Vertrag sowie für die weiteren planungsrechtlichen Massnahmen.
Konkret liefert das städtebauliche Leitbild für «klybeckplus» als fachliche Planungsgrundlage Informationen darüber, in welchem Arealteil und in welchem Verhältnis Wohnen und Arbeiten geplant ist, welche Dichte und welche Gebäudehöhen angedacht sind und wo sich Grün- und Freiflächen, Schulen, Kindergärten und Infrastrukturanlagen befinden. Übergeordnete Zielsetzungen werden durch den Kanton als Planungspartner direkt in den Prozess eingebracht, wie z.B. die Festsetzungen im kantonalen Richtplan.
60. Der Grünraum an der Wiese ist viel zu klein und wird zu Lärmproblemen führen wie bei der Dreirosenanlage. Unbedingt grösser!
Grün- und Freiräume gehören elementar zu den Vorstellungen der Planungspartner von einem städtischen Quartier und ist ein sehr zentrales Thema bei den Planungen. Man plant heute Städte anders als früher. Die wesentliche Rolle der Grün- und Freiräume ist grundsätzlich anerkannt und wird entsprechend berücksichtigt. Die Stadtgärtnerei ist ins Verfahren einbezogen. Die Planungspartner wollen, dass viele Frei- und Grünflächen in hoher Qualität geplant werden. Die genaue Lage und Grösse der Grün- und Freiräume sind noch nicht abschliessend geklärt.
61. Wieso bleiben die ganzen Backsteingebäude im Osten nicht alle stehen? Stichwort Stadtbild/ Denkmalschutz.
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden Die Planungspartner sehen keine Tabula rasa vor. Einige Gebäude werden erhalten, um die Identität des Areals zu bewahren.
Im Rahmen der Planung des städtebaulichen Leitbildes werden aktuell Gebäude identifiziert, die Identität stiften. Bei ehemaligen Produktionsgebäuden muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob und was erhalten werden kann. Dazu gibt es eine konstruktive Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege.
62. Wie sieht es aus mit Kindergarten, Kinderbetreuung und Primarschulen?
Auf dem Klybeck-Areal werden dereinst etwa 10’000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, weshalb es dort selbstverständlich eine entsprechend grosse Primarschule, diverse Kindergärten und angemessene Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen wird. Sichere und möglichst kurze Schulwege werden in der Planung berücksichtigt. Ein zentraler Standort der Primarschule hat oberste Priorität.
63. Wo sind die grosszügigen Grünräume, die vielfältige Nutzungen zulassen? Es hat bisher eher «Pocketparks» bzw. Strassengrün. Die sind aber nicht wirklich nutzbar!
Siehe Frage 60.
64. Wie interagieren die neuen Bauten und Freiräume mit dem für die Stadt wichtigen Fluss?
Wir haben die Chance, dass gerade zwei Flüsse das Klybeck umfliessen. Die Wiese hat vor allem für den östlichen Teil des Areals eine grosse Bedeutung, während der Rhein im Westen des Areals nach Interaktion ruft. Das Rheinufer wird einerseits für eine breite Bevölkerung noch besser zugänglich sein, andererseits ist es für die Bewohnerinnen und Bewohner der künftigen Esplanade auch die Fortsetzung des öffentlichen Grünraums rund um die geplanten Gebäude. Dass diese Räume zum Rhein hin gut miteinander harmonieren, ist ein Ziel des städtebaulichen Leitbilds. Nicht zuletzt soll die Skyline des Klybecks, wie sie vom gegenüberliegenden Rheinuferweg Richtung Huningue sichtbar sein wird, zusammen mit dem Rhein ein stimmungsvolles Bild ergeben.
65. Weiss man bereits etwas zum Preissegment der Wohnungen in den verschiedenen Gebäuden?
Die Vision für das Klybeckareal ist ein lebendiges, buntes und durchmischtes Stadtquartier! Dazu gehört zwingend Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche und finanzielle Möglichkeiten. Gemäss kantonalem Richtplan werden die Planungspartner mindestens ein Drittel günstigen Wohnraum schaffen.
Nachhaltig erfolgreich sein können wir nur, wenn wir einen Stadtteil mitgestalten, der lebendig, attraktiv und vielfältig ist und der den Menschen, die dort leben und arbeiten, Freude machen wird. Dazu gehören auch die soziale Durchmischung des Quartiers und die Verfügbarkeit von erschwinglichem Wohnraum.
66. Linienführung neues Tram: Wieso diese Linienführung, was will man sozusagen mitnehmen?
Mittels der geplanten Tramlinienführung entlang der sogenannten «Klybeckpromenade» kann sichergestellt werden, dass der gesamte Perimeter zukünftig an das Tramnetz angeschlossen wird. Mit der Fortsetzung der Linienführung am Riehenring und der Einfädelung am Klybeckplatz kann das bestehende Tramnetz optimal und effizient geschlossen werden, so dass auch anderen Gebieten wie dem Erlenmett neu eine bessere Zugänglichkeit mittels dem öffentlichen Nahverkehr ermöglicht wird.
67. Wie kann Vielfalt sichergestellt werden? Auch durch vielfältige Eigentümerstruktur?
Vielfalt und Eigentümerstruktur sind auseinanderzuhalten. Das Ziel der Vielfalt wird aktiv verfolgt und planerisch umgesetzt. Die Vielfalt entsteht aus unterschiedlichen städtebaulichen und freiräumlichen Strukturen sowie der unterschiedlichen Ausgestaltung speziell von Erdgeschoss- aber auch von Obergeschossnutzungen. Für eine vielfältige Eigentümerstruktur sind unterschiedliche Modelle wie Abgaben von Grundstücken aber auch von Gebäuden im Edelrohbau für Wohnen denkbar und werden zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
68. Gibt es den Plan, eine CO2-Bilanz des (fertigen) Areals und der Arealentwicklung, d.h. der Bauarbeiten, zu erstellen? Existiert diese bereits?
Eine detaillierte CO2-Bilanz für ein Gebiet, in dem jahrzehntealte Gebäude stehen, ist eine sehr komplexe Aufgabe. Das Areal wird nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt «fertig» gebaut sein, sondern sich über einen langen Zeithorizont entwickeln. Das erschwert eine Momentaufnahme im Sinne einer Bilanz. Aber wir werden sicherlich bei jedem Gebäude den Ressourceneinsatz für Bau und Betrieb sowie die Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Materialien beachten und haben die Ambition, die Entwicklung nachhaltig zu gestalten.
69. Aber 30% gemeinnützig ist nicht 50%. Die Stiftung Habitat hat Erfahrung, was gemeinnützig bedeutet. Sind solche Stiftungen eingebunden?
Die Stiftung Habitat wurde als direkter Nachbar separat informiert und sobald die Planungen konkreter werden wo sinnvoll und möglich eingebunden.
70. Wieso ist hier eigentlich der Leiter Stadtentwicklung nicht dabei? Sollte Stadtentwicklung nicht vor dem Städtebau kommen?
Lukas Ott ist in die Planung aktiv eingebunden. Die Kantons- und Stadtentwicklung (KSTE) unterstützt das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) insbesondere bei den Initialnutzungen, dem Thema Klimaschutz und der Beteiligung. Die Planung liegt in der Federführung und Verantwortung beim BVD im engen Austausch mit der KSTE. Deshalb ist immer ein Vertreter beider Ämter analog der anderen zu diesem Zeitpunkt relevanten Departementen bei den Workshops zum städtebaulichen Leitbild dabei und bringt die Anliegen der Fachstelle ein.
71. Ob Genossenschaften Liegenschaften kaufen können, hängt sehr von den Preisen ab – und die sind jetzt schon über dem «Tragbaren» (deutlich über finanzierbaren Versicherungswerten usw.).
Diese Frage wird in Zusammenhang mit der weiteren Planung und Ausgestaltung geprüft.
72. Wie werden Basel und die Investoren bei diesem Projekt mutiger sein?
In unserer Vision plädieren wir für mehr Mut zu grossem Denken. Es braucht mutige, also dynamische und frische Lösungen für die Herausforderungen der Stadt: Wie schaffen wir den Gleichschritt zwischen Dichte und Qualität? Wie können wir die Mankos bei den Grün- und Freiräumen beheben? Unter welchen Bedingungen ergeben sich schlaue Mischnutzungen, die Wohnen und Arbeiten wieder näher zusammenbringen? Wie können die öffentlichen Räume das Bedürfnis nach Bewegungsfreiheit und gleichzeitig den Ruf nach Sicherheit befriedigen? Bei der Beantwortung dieser Fragen wollen wir mutig sein und mit der Planung auch die Grenzen ausloten.
73. Haben die neuen Eigentümerinnen Geld zur Seite gelegt für die Schadstoffsanierung? Mit welchen Ausgaben rechnen sie für die chemische Bereinigung des Areales?
Die von Rhystadt und Swiss Life erworbenen Areale sind diesbezüglich gut dokumentiert und im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte als «belastet mit Überwachungsbedarf» eingetragen. Die Belastungen im Untergrund des Areals stellen auf Grund der heutigen fast flächendeckenden Versiegelung des Bodens nachweislich keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Das bestätigt auch das zuständige Amt für Umwelt
Die von Rhystadt und Swiss Life erworbenen Areale sind diesbezüglich gut dokumentiert und im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte als «belastet mit Überwachungsbedarf» eingetragen. Die Belastungen im Untergrund des Areals stellen auf Grund der heutigen fast flächendeckenden Versiegelung des Bodens nachweislich keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Das bestätigt auch das zuständige Amt für Umwelt und Energie. Die seit vielen Jahren periodisch stattfindenden Schadstoffkonzentrationsmessungen werden aktuell weitergeführt. Neue Messstellen werden hinzukommen.
Die Eigentümerinnen sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Frage bei der Entwicklung des Areals bewusst und lassen ihr besondere Aufmerksamkeit zukommen. Zudem bestehen gesetzliche Vorgaben, die wir einhalten werden. Bei der Akquisition haben beide Eigentümerinnen entsprechende Rückstellungen gemacht.
74. Gibt es ein Jugendzentrum im Raum Färberstrasse?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden.
75. Könnten Sie in diesem Areal noch eine Schwimmhalle bauen?
Diese Frage kann aus heutiger Sicht noch nicht verbindlich beantwortet werden.
76. Das sehr beliebte «Café Frühling» an der Klybeckstrasse schliesst im Sommer früher, weil alle Leute am Rhein sind. Weshalb sollten die Leute im Klybeck nicht am Rhein sitzen wollen?
Das Areal am Rhein soll gem. heutigen Überlegungen den Charakter einer grosszügigen «Esplanade» haben. Es wird entlang des Rheins vielfältige Möglichkeiten der Nutzung geben, auch für das Verweilen.
77. Die Wiese fliesst in einem Kanal und ist unattraktiv, eine Öffnung und Ableitung zum Rhein durch das klybeckplus-Areal wäre sicherlich ein zusätzlicher roter Faden, ist das angedacht?
Die Uferräume der Wiese haben in den letzten Jahren an vielen Orten eine Aufwertung erfahren. Aber es gibt noch Verbesserungspotenzial, auf das wir bei den Planungen gestossen sind. Die unmittelbaren Uferzonen der Wiese und des Rheins gehören jedoch nicht zum Areal, sodass wir vor allem Anstösse zu weiteren Aufwertungen geben können. Die Wiese durch das Klybeckareal zu leiten, steht derzeit nicht zur Diskussion.
78. Mit der Fortführung der Rheinpromenade (Schmal) führt man auch den Konflikt «Wohnen – öffentliche Nutzung (Lärm, Emissionen)» weiter, will man das wirklich?
Selbstverständlich nicht. Neben der geplanten Fortsetzung der Uferpromenade sollen durch die Schaffung einer Esplanade mit grosszügigen und unterschiedlich nutzbaren Aussenräumen Nutzungskonflikte vermieden werden.
79. Wie will der Kanton den Druck vom Liegenschaftsmarkt nehmen? Super - aber wie?
Da viele Menschen in Basel wohnen möchten, lohnt es sich für Eigentümerinnen und Eigentümer, in Mietwohnraum zu investieren und Sanierungen, Umbauten und Ersatzneubauten vorzunehmen: Letztlich finden sie auch für teurere Wohnungen Mieter. Vergrössert man in dieser Situation das Wohnungsangebot, dann nehmen die Mietzinse tendenziell ab oder steigen weniger stark an.
Mit der Öffnung grosser ehemaliger Industrieareale für das Wohnen schafft der Kanton ein wichtiges Potenzial für den zukünftigen Wohnungsbau und trägt mit der Vergrösserung des Angebots zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt bei. Zusätzlich hat der Kanton im Richtplan festgehalten, dass auf diesen sogenannten Transformationsarealen mindestens ein Drittel des Wohnraums preisgünstig sein soll.
Mit der Revision des Wohnraumfördergesetzes werden eine fünfjährige Mietzinskontrolle der maximal zulässigen Mietzinsaufschläge nach Sanierung und Umbau von bezahlbarem Wohnraum sowie ein Rückkehrrecht der bestehenden Mieterschaft eingeführt. Durch diese Regelungen werden auch Kündigungen weniger wahrscheinlich, einerseits, da nach Sanierung und Umbau im bewohnten Zustand diese Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen und anderseits, da es sich auch sonst weniger lohnt, den Mietvertrag zu kündigen. Wenn eine Liegenschaft abgebrochen wird, wird die Höhe der Mietzinse des ersetzten bezahlbaren Wohnraums beschränkt und diese Mietzinse werden ebenfalls während fünf Jahren kontrolliert. Diese Wohnschutz-Bestimmungen treten in Kraft, sobald die entsprechende Verordnung erarbeitet ist. Das Ziel dieses Eingriffs in die Mietzinsgestaltung ist es, die bestehenden Mieter vor Verdrängung durch hohe Mietzinsaufschläge oder Kündigungen zu bewahren.
Der Kanton beobachtet die Entwicklung des Wohnungsmarkts stetig, insbesondere den Leerstand und die Mietzinse, und könnte bei Bedarf beispielsweise die oben erwähnte Mietzinskontrolle im bundesrechtlich zulässigen Umfang noch verschärfen.
Zudem fördert der Kanton weiterhin den Bau von gemeinnützigem Wohnraum, der langfristig preisgünstig ist. Damit ermöglicht er wiederum ein attraktives Angebot für Mieterinnen und Mieter, und die übrigen Eigentümerinnern und Eigentümer müssen sich mehr darum bemühen, dass sie ihre Wohnungen vermieten können. Dasselbe erreicht der Kanton mit seinen eigenen preisgünstigen Wohnungen, welche er auch vermehrt an Mieterinnen und Mieter vermietet, die darauf angewiesen sind. Zudem betreibt der Kanton eine aktive Bodenpolitik, was bedeutet, dass er nach Möglichkeit Land erwirbt und gezielt für den Bau von preisgünstigem Wohnraum zur Verfügung stellt oder diesen selber baut (z.B. am Klybeckquai).