Rhystadt und Swiss Life
Rhystadt und Swiss Life kauften 2019 die ehemaligen Areale von Novartis und BASF und wollen das Klybeck-Areal mit seiner chemisch-industriellen Vergangenheit gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt in einen grünen, durchmischten und klimafreundlichen Stadtteil transformieren. Dazu gehört auch der fachgerechte Umgang mit Belastungen von Gebäuden und Untergrund, damit für die kommenden Generationen Gefahren für Mensch und Umwelt gebannt sind.
Bei Altlasten im engeren Sinne sind die Eigentümerinnen realleistungspflichtig, d.h. mit dem Kauf haben sie sich verpflichtet, die nötigen Massnahmen umzusetzen. Falls die Realleistungspflicht einmal nicht abschliessend geklärt ist, prüft die Fachstelle Altlasten des Amts für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt (AUE) auf Antrag die Verursacherfrage und erlässt Verfügungen über die Kostenverteilung. Alle nach der Altlastenverordnung durchzuführenden Massnahmen (Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen) sind dem AUE anzuzeigen und die Ergebnisse sind einzureichen. Das AUE prüft sie auf Gesetzeskonformität.
Für die Untersuchungen und die Beseitigung von Gebäudebelastungen müssen die Eigentümerinnen Schadstoffgutachten sowie im Falle eines Abrisses Massnahmen- und Entsorgungskonzepte beibringen und diese ebenfalls dem AUE vorlegen. Dies gilt ebenso für belastetes Material aus dem Untergrund, das bei Bauvorhaben anfällt.
Amt für Umwelt und Energie Kanton Basel-Stadt
Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) ist die kantonale Aufsichtsbehörde, die für Umwelt- und Energieangelegenheiten zuständig ist. Kernaufgaben des AUE sind Gewässerschutz, Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Altlastensanierung, sparsamer Umgang mit Energie und Lärmschutz.
Für jedes Bauprojekt gibt es vom AUE klare gesetzliche Vorgaben, gerade auch im Zusammenhang mit Altlasten und Standortbelastungen. Für Bauprojekte auf belasteten Grundstücken verlangt das AUE in den meisten Fällen eine baubedingte Gefährdungsabschätzung, die nachweist, dass durch die Baumassnahme die Belange der Umweltgesetzgebung und der Altlastenverordnung eingehalten werden. Ebenso muss bei belasteten Standorten ein Aushub- und Entsorgungskonzept erstellt werden und für die Durchführung der Baumassnahmen ein Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept. Reichen vorhandene Untersuchungen zur Erfüllung dieser Vorschriften nicht aus, sind zusätzliche Untersuchungen vor dem entsprechenden Bauvorhaben durchzuführen.
Erst nach Prüfung auf Basis der geltenden Gesetze, erteilt das AUE die Genehmigung zur Durchführung der erforderlichen Massnahmen. Alle Bautätigkeiten werden, zusätzlich durch die einzureichenden Baugesuche und verfügten Auflagen, durch die Aufsichtsbehörde eng begleitet.
Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD)
Das BVD ist für die Prüfung von Baugesuchen zuständig. Es koordiniert alle Stellungnahmen und Auflagen der im Baugesuch involvierten Fachstellen. Bauvorhaben mit Verdacht auf Belastungen benötigen – falls nicht genügend Informationen vorliegen – eine Voruntersuchung sowie Konzepte für den Umgang mit Belastungen und für die Entsorgung von belastetem Material. Diese müssen von der Behörde spätestens im Rahmen der Behandlung des Baugesuchs geprüft und bewilligt werden.
Lufthygieneamt beider Basel
Das Lufthygieneamt beider Basel ist eine gemeinsame Dienststelle des Kantons Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die den Stand und die Entwicklung der Luftbelastung überwacht. Dies auch im Zusammenhang mit allen Massnahmen rund um Standort- und Gebäudebelastungen, wie z.B. der Überwachung möglicher austretender Luftschadstoffe während Abriss- und Baumassnahmen.