klybeckplus – Ein Stadtquartier entsteht

Häufige Fragen

 

 

Warum werden die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen zur Belastung des Untergrunds nicht veröffentlicht?

Es gibt mehrere regelmässige Grundwasserüberwachungen. Die Untersuchungsberichte dazu sind, sobald sie finalisiert sind, öffentlich einsehbar. Weitere Untersuchungen dienen zur Vorbereitung der baulichen Massnahmen und werden mit den Konzepten und Gesuchen, die wiederum öffentlich sind, nach und nach durchgeführt und deren Ergebnisse den Behörden eingereicht.

 

Immer wieder werden die Untersuchungen und die Darstellungen des Kantons angezweifelt. Kritiker sagen, das Klybeck-Areal sei nie genügend detailliert untersucht und analysiert worden. Wie stellen Sie sich zu diesen Aussagen?

Durch umfangreiche Untersuchungen sind die Standortbelastungen sehr gut dokumentiert. Das bestätigen auch die zuständigen Behörden. Sie haben anderslautende Medienberichte wiederholt zurückgewiesen.

 

Welche Sicherheit hat die Basler Bevölkerung, dass der Untergrund wirklich saniert wird (beispielsweise durch einen Totalaushub) und nicht eine billige Scheinsanierung durchführt wird?

Die Planungspartner sind sich den Herausforderungen der Standortbelastungen bewusst, nehmen ihre Verantwortung voll und ganz wahr und orientieren sich bei der Sanierung an den strengen gesetzlichen Vorgaben für Standortbelastungen der entsprechenden Behörden. Im Rahmen der Transformation soll das Klybeck-Areal zu einem grünen, durchmischten und klimafreundlichen Stadtteil werden, wo heutige und künftige Generationen sicher und gesund leben können.

Überall wo es nötig und möglich ist, wird eine Sanierung in Betracht gezogen. Nach Altlastenverordnung ist jedoch eine Sanierung nicht immer ein Aushub und nach Erfahrung auch nicht unbedingt immer die beste Option. Trotzdem ist geplant, wo immer möglich Standortbelastungen zu beseitigen. «Scheinsanierungen» stehen nicht zur Debatte und werden durch das AUE auch nicht geduldet.

 

Wie wird sichergestellt, dass eine allfällige Sanierung des Untergrunds auf dem gesamten Klybeck-Areal mit den gleichen gründlichen Methoden geschieht?

Die Entscheide über die altlasten- und abfallrechtlich notwendigen Sanierungsmassnahmen in den einzelnen Teilbereichen des Klybeck-Areals lassen sich erst dann fällen, wenn die Planungsvorgaben und Bauvorhaben konkret definiert sind. Zu diesem Zeitpunkt wird das AUE die Bauvorhaben im Detail prüfen und entsprechende Auflagen an die Baubewilligung knüpfen. 

Bei sämtlichem belastetem Material, das im Zusammenhang mit einer Sanierungsmassnahme anfällt, wird eine gesetzeskonforme und gesicherte Entsorgung gemäss der Abfallverordnung (VVEA) sichergestellt. Dies sowie die Art und der Umfang einer altlastenrechtlichen Sanierung und deren Erfolgskontrolle unterstehen der Aufsicht der zuständigen Behörden.