klybeckplus – Ein Stadtquartier entsteht

Glossar

Hier erklären wir relevante Begrifflichkeiten rund um das Projekt klybeckplus.

Städtebauliches Leitbild

Unter einem «städtebaulichen Leitbild» versteht man einen Gesamtplan für die Bebauung und die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten in einem definierten und abgegrenzten Stadtgebiet. Ein solches Leitbild ist wie ein Gesamtgerüst und dient als planerischer Orientierungsrahmen, der dann in weiteren Planungen konkretisiert wird. Das Leitbild ist auch die Basis für den städtebaulichen Vertrag sowie für alle planungsrechtlichen Massnahmen.

Konkret liefert das städtebauliche Leitbild für «klybeckplus» als fachliche Planungsgrundlage Informationen darüber, in welchem Arealteil und in welchem Verhältnis Wohnen und Arbeiten geplant ist, welche Dichte und welche Gebäudehöhen angedacht sind und wo sich Grün- und Freiflächen, Schulen, Kindergärten und Infrastrukturanlagen befinden sollen.

An der Leitbildentwicklung arbeitet zurzeit ein interdisziplinäres Planungsteam, das neben den Planungspartnern aus Diener & Diener Architekten aus Basel, Vogt Landschaftsarchitekten aus Zürich und Gruner Verkehrsplaner aus Basel besteht. Ein Begleitgremium unter Leitung und Moderation von Rainer Klostermann (Feddersen & Klostermann) unterstützt das Planungsteam zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen der kantonalen Fachstellen. Die Arbeiten wurden im Herbst 2021 aufgenommen und dauern ungefähr bis zum Herbst 2022. Die Workshops und Werkstattgespräche finden statt und schreiten gut voran.

Städtebaulicher Vertrag

Parallel zur Ausarbeitung des städtebaulichen Leitbilds starten die Arbeiten zum «städtebaulichen Vertrag», der die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den privaten Grundeigentümerinnen (Rhystadt AG und Swiss Life) regelt und gegenseitige Rechte und Pflichten definiert. Im städtebaulichen Vertrag legt man z.B. fest, wie viele gemeinnützige Wohn- und Arbeitsflächen es geben wird und wer später welche Infrastrukturdienstleistungen erbringt.

Zwischennutzung

Unter dem Begriff Zwischennutzung werden alle gewerblichen Nutzungen auf dem Areal bezeichnet, die entweder noch bestehen oder für einen definierten Zeitraum neu vergeben werden, bis es zu einer endgültigen Nutzung im Rahmen der Arealentwicklung kommt. Die Grundeigentümerinnen Rhystadt AG und Swiss Life bieten für Interessierte neue Zwischennutzungsmöglichkeiten an:

Initialprojekte

Bei Initialprojekten sollen die dafür in Frage kommenden Flächen, Gebäude oder Räume nicht gewinnbringend vermietet und zwischengenutzt werden, sondern es geht vor allem darum, das Klybeckareal schrittweise zu öffnen und zu beleben. Gleichzeitig können Experimentierflächen und Experimentierorte für ganz unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten geschaffen und gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren entwickelt werden. Die Planungspartner analysieren gerade, wo solche Initialprojekte angesiedelt werden können. Eine ganze Menge an Ideen reicht von Flächen für Freizeitaktivitäten bis hin zu Gemeinschafts- und Kommunikationsräumen. Die Planungspartner gehen davon aus, dass hier im Frühjahr 2021 schon etwas zu sehen sein wird.

Richtprojekt

Das sogenannte Richtprojekt klybeckplus stellt die erste Stufe des städtebaulichen Leitbildprozesses dar. Es zeigt das städtebauliche Gerüst des Gesamtareals, mit möglichen Bebauungstypologien und deren Höhenentwicklung, der Erschliessung, der Grün- und Freiraumstruktur sowie der Lage von öffentlichen Einrichtungen und möglichen Nutzungsverteilungen